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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Lieferung
1.1. Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft
des Händlers.
1.2. Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
1.3. Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte
Belange des Kunden dem entgegenstehen.
2. Gewährleistung
2.1. Ist der Kunde Verbraucher, so müssen offensichtliche
Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 16 Tagen gerügt
werden. Fällt der letzte Tag dieser Frist auf einen Sonn- oder
Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Arbeitstag.
In jedem Fall sollten bei einer Mängelrüge zweckmäßigerweise
Kaufbeleg und Garantieurkunde mit vorgelegt werden.
2.2. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Gegenstände
beträgt in den Fällen von Ziffer ein Jahr.
2.3. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
so sind Mängel unverzüglich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist
beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Für gebrauchte
Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers
bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen
den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit
darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch
verliehen werden.
3.2. Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung
oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.
3.3. Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen
Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung,
Beschädigung o.ä. an den Händler ab.
3.4. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen
Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem
Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden
über.
3.5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde
verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
fachmännisch durchführen zu lassen, sowie den Kaufgegenstand
ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu
behandeln.
4. Schadenersatz
4.1. Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen
Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne MwSt) als pauschalen
Schadenersatz zu bezahlen, ohne dass es eines besonderen Nachweises
bedarf.
4.2. Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall
kein oder ein wesentlich niedrigerer bzw. ein wesentlich höherer
Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
4.3. Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden,
ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das
Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).
5. Datensicherung
5.1. Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder
Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger
überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf
gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür
zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese
im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
5.2. Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste
auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.
6. Reparaturen
6.1. Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem
nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und
Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.
6.2. Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt
regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung
oder eines sonstigen Abholscheines. Muss etwa wegen Verlustes
eines solchen Berechtigungsscheins die Abholberechtigung
anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter
Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des
Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen
wird.
6.3. Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1 Woche
nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung
durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden
angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren
Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach
für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
6.4. Für die Gewährleistung gilt Ziffer 2 entsprechend.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde
den Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig
wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen
Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen und bis
zum Vertragsschluss getroffen wurden oder getroffen worden sein
sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.2. Erfüllungsort ist der Firmensitz bzw. das Geschäft
des Händlers.
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Händlers.
Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn
bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
unbekannt ist.
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